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Lanes Deutschkurs Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschkurse

Stand: Februar 2019

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachenunterricht gegenüber Privatkunden (im Folgenden: „Kunde“). Sie gelten auch für künftige Aufträge.

2. Kursteilnahme und Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zu einem Kurs ist entweder schriftlich, online oder persönlich vorzunehmen. Der Kursteilnehmer füllt dazu ein (Online-) Formular mit allen für L.A.N.E.S. wichtigen Informationen aus.

Nach der Anmeldung bekommt der Kursteilnehmer einen Schulungsvertrag von LA.N.E.S.. Mit dem Unterschreiben des Schulungsvertrages kommt der Vertrag zustande.

Nach Zahlung der Anmeldegebühr in Höhe von 80,-€, die bei Anmeldung zu entrichten ist, erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erhält der Kunde die Aufforderung über die zu entrichtende Kursgebühr pro Kurs in Höhe von 450,-€. Die Kursgebühr muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses in voller Höhe gezahlt werden.

Bei verspäteter Zahlung besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Die Zahlungspflicht der Kursgebühr bleibt unabhängig davon in voller Höhe bestehen.

Außerordentliche Ereignisse: Der Kurs kann von L.A.N.E.S. im Falle von außerordentlichen Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, schriftlich abgesagt oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Stornierung

Der Kunde erhält die Kursgebühr in vollem Umfang zurück, wenn er den Kurs vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich storniert. Die Anmeldegebühr in Höhe von 80,-€ behält L.A.N.E.S. ein. Bei einer späteren Stornierung ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Bei Nicht-Teilnahme am Kurs wird dem Kunden ebenfalls kein Geld erstattet. Kursbeginn ist der Tag, der auf der Anmeldebestätigung genannt wird. Falls der Kurs wegen einer Krankheit storniert oder der laufende Kurs abgebrochen werden muss, liegt es im Ermessen von L.A.N.E.S. zu entscheiden, ob und wie viel Geld erstattet wird. Falls das Visum aus dem Herkunftsland abgelehnt wird, kann man den Kurs auch nach Kursbeginn kündigen. Wichtig dabei ist aber, dass der Kursteilnehmer L.A.N.E.S. den Ablehnungsbescheid schriftlich von der zuständigen Auslandsbehörde zukommen lässt. LA.N.E.S. behält in diesem Fall nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,-€ ein. Für den Fall, dass der Kunde das erforderliche Visum (mit der Anmeldebestätigung von L.A.N.E.S.) erhalten hat, erfolgt keine Stornierung und Rückzahlung. Alle anderen Gründe für die Stornierung (wie z.B. Wohnsitzwechsel oder Wahl einer anderen Sprachschule) werden nicht akzeptiert.

4. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen später stattfindenden Kurs wird nur akzeptiert, wenn sich der Teilnehmer noch im Ausland befindet und aus Visumsgründen für die Botschaft eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt benötigt. Preise: Vertragsbestandteil ist die zu der Zeit der Anmeldung gültige Preisliste bzw. der in der Anmeldebestätigung genannte Preis.

5. Kurseinteilung/Klassengröße

Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund eines Einstufungstests in der Sprachschule selbst. Die Kursgröße liegt im Ermessen von L.A.N.E.S..

6. Kursbücher und Lehrmaterial

Die Kosten für die jeweiligen Kursbücher oder Lehrmaterialien sind nicht in den Kursgebühren enthalten, soweit nicht anders deklariert.

7. Pflichten des Kursteilnehmers

Der Kursteilnehmer ist selbst für rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu sorgen und muss im Besitz einer Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung sowie eines Visums sein. Der Kursteilnehmer ist ebenfalls selbst für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung verantwortlich. L.A.N.E.S. übernimmt keine Haftung dafür. Der Kursteilnehmer hat die Kurs- und Hausordnung einzuhalten.

8. Unregelmäßiger Besuch des Kurses

Besucht der Kursteilnehmer unregelmäßig den Unterricht, bekommt er das Geld für den versäumten Kurs nicht zurückerstattet. Außerdem hat er in diesem Falle auch keinen Anspruch auf ein Zertifikat. Der Kursteilnehmer hat selbst für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht Sorge zu tragen. Sollte der Kursteilnehmer mehr als 30 Unterrichtsstunden unentschuldigt nicht am Unterricht teilgenommen haben, so liegt es im Ermessen von L.A.N.E.S., ob der Kursteilnehmer die Abschlussprüfung mitschreiben darf, um zu überprüfen, ob der Kursteilnehmer Anspruch auf ein Zertifikat hat.

9. Abschlussprüfung

Die interne Abschlussprüfung findet jeweils in der siebten Woche des Kurses statt und steht jedem Kursteilnehmer offen. Im Falle des Nichtbestehens oder Nichtantretens entfällt der Anspruch auf ein Zertifikat. Der Kursteilnehmer hat nur dann die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zu einem von L.A.N.E.S. genannten festen Termin einmalig zu wiederholen, wenn der Teilnehmer an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und diese nicht bestanden hat. Die Wiederholungsprüfung kostet 50,-€. Es liegt im Ermessen von LANES, ob die Wiederholungsprüfung stattfindet. Im Falle des Wunsches nach einem individuellen Prüfungstermin für eine Abschlussprüfung hat der Teilnehmer 150,-€ zu zahlen.

10. Kurswiederholung

Falls ein Teilnehmer kein Zertifikat erworben haben sollte (siehe unregelmäßiger Besuch des Kurses/ Nichtbestehen der Abschlussprüfung) hat er die Möglichkeit, einen bereits bei L.A.N.E.S. absolvierten Kurs zum gleichen Preis von 450,-€ einmalig zu wiederholen. Kursanmeldung durch eine zweite Person: Es ist möglich, eine Kursanmeldung für eine zweite Person vorzunehmen. Die Verantwortung für die Zahlung aller Gebühren liegt bei der zweiten Person.

11. Änderungen der Kurszeiten oder Kursausfall

L.A.N.E.S. behält sich das Recht vor, die Kurszeit (Datum oder Uhrzeit) zu ändern oder die Lehrkraft zu wechseln. Im Falle eines Ausfalls oder einer Verschiebung des Kurses aus organisatorischen Gründen werden die gesamten Kursgebühren erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Sollte eine Lehrkraft erkranken, wird spätestens vom zweiten Tag an eine Vertretung organisiert.

12. Feiertagsregelung

An gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW findet kein Unterricht statt. Sollte ein Feiertag auf einen Wochentag fallen, so wird der Unterrichtstag nicht nachgeholt.

13. Datenschutz

Im Rahmen des allgemeinen Datenschutzgesetzes ist der Veranstalter berechtigt, die Personalien des Teilnehmers auf elektronischen Medien zu speichern und zu archivieren. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

14. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform

15. Salvatorische Klausel

Falls Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung muss durch eine rechtlich zulässige ersetzt werden, die der unzulässigen Bestimmung nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Duisburg.

Kursgebühren

Kurse: A1-A2-B1-B2-C1

Kursgebühr (Duisburg): 440,-€

Kursgebühr (Düsseldorf): 500,-€

Kurszeiten

Vormittag: Montag bis Freitag von 08:30 - 12:30
Nachmittag: Montag bis Freitag von 13:30 - 17:30

Kursorte

Duisburg I Düsseldorf

Gebühren pro Stufe

Duisburg: 440 €, zzgl. einmaliger Anmeldegebühr in Höhe von 80 €

Duisburg: 550 €, zzgl. einmaliger Anmeldegebühr in Höhe von 80 €

Kursbeginn

28.10.2024 - 20.12.2024
06.01.2025 - 28.02.2025
03.03.2025 - 25.04.2025
28.04.2025 - 20.06.2025
30.06.2025 - 22.08.2025
01.09.2025 - 24.10.2025
27.10.2025 - 19.12.2025

Dauer

8 Wochen à ca. 200 UE pro Stufe

Wochenumfang

25 Unterrichtseinheiten pro Woche (montags bis freitags, 5 Unterrichtsstunden pro Tag)

Stufen

5 Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1 +
telc C1 HS Vorbereitung und DSH-Vorbereitung

bamf Telc 1 Telc 2 iso 9001

Über L.A.N.E.S


L.A.N.E.S ist mit über 2000 Teilnehmenden jährlich einer der größten telc Prüfungsanbieter in NRW. An insgesamt 2 Prüfungszentren (Duisburg und Düsseldorf) führt LANES mehrmals pro Monat Prüfungen für den Hochschulzugang durch.

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