Wird einem Teilnehmenden eine Förderung nach dem SGB III versagt bzw. wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, kann sie/er, ohne dass ihm Kosten entstehen, die Teilnahme an der Maßnahme jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie ist rechtzeitig einzureichen, spätestens aber zum letzten Werktag vor Aufnahme der nachgewiesenen Beschäftigung. Auf Anfrage ist der Arbeitsvertrag in Kopie einzureichen. Zusätzlich besteht ein allgemeines Rücktrittsrecht längstens bis zum Beginn der Maßnahme.
Der Träger behält sich in Absprache mit dem Kostenträger das Recht der fristlosen Kündigung vor bei: a) Überschreiten der durch den Kostenträger vorgegebenen Fehlzeiten (auch bei Krankheit) c) groben disziplinarischen Verstößen d) wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten h) Desinteresse an der Maßnahme In diesem Falle erfolgt regelmäßig eine Sanktion durch den Kostenträger.
Jedem Teilnehmer, der an der Maßnahme teilnimmt, wird nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, in der ihm Ziel, Inhalt und Dauer der Maßnahme bescheinigt werden.
12 Wochen
320 UE
Die Fortbildung findet bei L.A.N.E.S Duisburg statt:
15
Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Nach Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen sowie einem Beratungsgespräch, kann die Anmeldung durchgeführt werden.
L.A.N.E.S ist mit über 2000 Teilnehmenden jährlich einer der größten telc Prüfungsanbieter in NRW. An insgesamt 2 Prüfungszentren (Duisburg und Düsseldorf) führt LANES mehrmals pro Monat Prüfungen für den Hochschulzugang durch.
Bismarckstr. 142 a Etage 1
47057 Duisburg, Germany
40210 Düsseldorf, Deutschland
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